{"id":1775,"date":"2025-04-02T18:30:49","date_gmt":"2025-04-02T16:30:49","guid":{"rendered":"http:\/\/beta.schaefers-kg.com\/?page_id=1775"},"modified":"2025-09-22T16:02:23","modified_gmt":"2025-09-22T14:02:23","slug":"agbs-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schaefers-kg.com\/fr\/agbs-2\/","title":{"rendered":"Conditions g\u00e9n\u00e9rales de vente"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1775\" class=\"elementor elementor-1775\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-09cf89b e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"09cf89b\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-218e86d elementor-widget elementor-widget-penci-fancy_heading\" data-id=\"218e86d\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"penci-fancy_heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"penci-fancy-heading penci-heading-text-left\">\n\t\t\t<div class=\"penci-fancy-heading-inner\">\n\t\t\t\t<h2 class=\"penci-heading-title\"><span class=\"inner-tit\">Conditions g\u00e9n\u00e9rales de vente<\/span><\/h2>\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-bf0d0cb e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"bf0d0cb\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-61257f0 elementor-widget elementor-widget-penci-text-block\" data-id=\"61257f0\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"penci-text-block.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"penci-block-vc penci-text-editor\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"penci-block_content\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-text-editor elementor-clearfix\"><p><b>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von <strong>Sch\u00e4fers Sicht &amp; Blisterpack GmbH &amp; Co. KG<\/strong> geltend gegen\u00fcber Unternehmern (\u00a7 14 BGB)\u00a0<\/b><\/p><p><b><br \/>Stand 02\/2016\u00a0<\/b><\/p><p><b>I. Anwendungen\u00a0<\/b><\/p><p>1. Auftr\u00e4ge werden erst durch die Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers verbindlich oder wenn Bestellungen von dem Lieferer ausgef\u00fchrt worden sind. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Dieser Form bedarf auch die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Alle Angebote sind freibleibend, solange sie nicht als Festangebote bezeichnet sind.<\/p><p>2. Diese Bedingungen gelten bei st\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen auch f\u00fcr die k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, bei denen nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie den Besteller\u00a0bei einem fr\u00fcher vom Lieferer best\u00e4tigten Auftrag zugegangen sind.<\/p><p>3. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nur, wenn sie von ihm ausdr\u00fccklich anerkannt werden.\u00a0<\/p><p>4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die \u00fcbrigen Bedingungen hiervon nicht ber\u00fchrt.\u00a0<\/p><p><b><br \/>II. Preise <\/b><\/p><p>1. Sofern nicht anderweitig ausgewiesen gelten die Preise ab Werk ausschlie\u00dflich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackung, zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher H\u00f6he.<\/p><p>2. \u00c4ndern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsbest\u00e4tigung bis zur Lieferung die ma\u00dfgebenden Kostenfaktoren &gt;5%, so werden die Preise entsprechend angepasst.\u00a0<\/p><p>3. Der Lieferer ist bei neuen Auftr\u00e4gen (= Anschlussauftr\u00e4gen) nicht an vorhergehende Preise gebunden.\u00a0<\/p><p>4. Angemessene Preisanpassungen aufgrund ver\u00e4nderter Lohn-, Material-, Vertriebskosten etc., die 2 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.\u00a0<\/p><p><b><br \/>III. Liefer- \/ Abnahme- und Mitwirkungspflicht <\/b><\/p><p>1. Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschlie\u00dflich aus diesem Vertrag. Material-, Form-, und Farb\u00e4nderungen, die auf einer Weiterentwicklung und Verbesserung der Technik oder auf Forderung des Gesetzgebers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, bleiben vorbehalten, soweit die \u00c4nderungen nicht wesentlich oder sonst f\u00fcr den Besteller unzumutbar sind. Teillieferungen die f\u00fcr den Besteller zumutbar sind, k\u00f6nnen erfolgen und in Rechnung gestellt werden.<\/p><p>2. Die Lieferzeit ist f\u00fcr die Dauer der Pr\u00fcfung von Muster, Andrucke etc. durch den Besteller bis zum Tage des Erhalts der Stellungnahme gehemmt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung und Verpflichtung des Bestellers voraus.<\/p><p>3. Wird der Lieferer selbst nicht rechtzeitig beliefert, obwohl dieser bei zuverl\u00e4ssigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird dieser von seiner Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p><p>4. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Materialbestellungen, soweit diese\u00a0vereinbart wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne Verschulden des Lieferers unm\u00f6glich ist.<\/p><p>5. Angemessene Teillieferungen, sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zul\u00e4ssig. Grunds\u00e4tzlich sind wir berechtigt, produktionsbedingte mengengem\u00e4\u00dfe Unter- und\u00a0\u00dcberlieferungen bis zu 10% vorzunehmen. Bei einem Lieferumfang von unter 1.000 St\u00fcck oder besonders schwieriger Ausf\u00fchrungen sind mangels abweichender Vereinbarungen h\u00f6here Toleranzen bis zu maximal 20% zul\u00e4ssig. Die Auftragsausf\u00fchrung erfolgt entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material- und verpackungsbedingten Toleranzen in handels\u00fcblicher Qualit\u00e4t, sofern nicht im Einzelfall spezifizierte Ausf\u00fchrungsnormen vereinbart sind. Branchen\u00fcbliche Abweichungen in Farbe, Auswahl, Gewicht, St\u00fcckl\u00e4nge usw. berechtigen nicht zu Beanstandungen. Dickentoleranzen: bei Foliendicke &lt;200 my +\/-10%, 200 bis 400 my +\/-7%, &gt;400 my +\/-5%.<\/p><p>6. Rahmenauftr\u00e4ge sind sp\u00e4testens innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss abzunehmen und zu bezahlen, wenn nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p><p>7. Bei Abrufbest\u00e4tigungen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgr\u00f6\u00dfen und Abnahmeterminen kann der Lieferer sp\u00e4testens drei Monate nach Auftragsbest\u00e4tigung eine\u00a0<\/p><p>verbindliche Festlegung hier\u00fcber verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb von drei Wochen nach, ist der Lieferer berechtigt, eine zweiw\u00f6chige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf die Lieferung abzulehnen und Schadenersatz zu fordern.<\/p><p>8. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt berechtigen den Lieferer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch\u00a0nicht erf\u00fcllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Der h\u00f6heren Gewalt stehen Streik, Anpassung oder unvorhersehbare Umst\u00e4nde z.B. Betriebsst\u00f6rungen gleich, die dem Lieferer die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unm\u00f6glich machen.<\/p><p><b><br \/>IV. Lieferverz\u00f6gerung <\/b><\/p><p>1. L\u00e4sst sich die vereinbarte Lieferfrist infolge von uns nicht vorhersehbaren Umst\u00e4nden bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so verl\u00e4ngert sie sich angemessen. Sollte dieser Fall auftreten werden wir den Besteller unverz\u00fcglich dar\u00fcber informieren. Weiterf\u00fchrende Anspr\u00fcche wegen von uns nicht verschuldeter \u00dcberschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.<\/p><p>2. Der Besteller ist berechtigt, im Falle des Lieferverzuges f\u00fcr jede vollendete Woche eine pauschalierte Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 0,5 % des Lieferwertes, jedoch maximal 5 % des Lieferwertes zu verlangen. Voraussetzung ist, dass er einen Nachweis erbringt, dass ihm aufgrund des Lieferverzuges ein Schaden entstanden ist. Der Besteller kann uns ferner schriftlich eine angemessene Liefernachfrist von mindestens 15 Werktagen setzen. Nach ihrem erfolglosen (fruchtlosen) Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen Lieferverzug als auch die Schadensersatzanspr\u00fcche statt der erfolgten Leistung, die \u00fcber die vorgenannte Pauschale hinausgehen, sind in allen F\u00e4llen der verz\u00f6gerten Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen.<\/p><p>3. Abs. 2 ist nichtig, wenn der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht. Er gilt auch nicht, sofern ein kaufm\u00e4nnisches Fixgesch\u00e4ft vereinbart wurde. Ein Fixgesch\u00e4ft bedarf der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Best\u00e4tigung unserer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. In jedem Fall ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p><p><b><br \/>V. Verpackung, Versand, Gefahren\u00fcbergang\u00a0<\/b><\/p><p>1. Sofern nicht anders vereinbart, w\u00e4hlt der Lieferer Verpackung, Versandart und Versandweg nach bestem Ermessen.\u00a0<\/p><p>2. Soweit sich aus den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichts anderes ergibt, gelten die Begriffe und Definitionen der INCOTERMS 2010.<\/p><p>3. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Besteller \u00fcber. Bei vom Besteller zu vertretenden Verz\u00f6gerungen der Absendung geht die\u00a0Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft \u00fcber.<\/p><p>4. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware auf seine Kosten gegen Lager-, Bruch-, Transport- und Feuersch\u00e4den versichert.\u00a0<\/p><p>5. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Ma\u00dfgabe der Verpackungsordnung werden nicht zur\u00fcckgenommen, Europaletten sind hiervon nicht betroffen, diese sind zur\u00fcckzugeben. F\u00fcr die Entsorgung der Verpackung ist der Besteller verantwortlich und geht auf Kosten des Bestellers. <b>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von geltend gegen\u00fcber Unternehmern (\u00a7 14 BGB)\u00a0<\/b><\/p><p><b><br \/>VI. Eigentumsvorbehalt\u00a0<\/b><\/p><p>1. Die Lieferungen bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher dem Lieferer gegen den Besteller zustehender Anspr\u00fcche, auch wenn der Kaufpreis f\u00fcr besonders\u00a0bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung f\u00fcr die Saldorechnung des Lieferers. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine wechselm\u00e4\u00dfige Haltung des Lieferers begr\u00fcndet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einl\u00f6sung des Wechsels durch den K\u00e4ufer als Bezogener.<\/p><p>2. Eine Be- oder Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach \u00a7 950 BGB im Auftrag des Lieferers, dieser wird entsprechend dem\u00a0Verh\u00e4ltnis des Netto-Fakturenwerts seiner Ware zum Netto-Fakturenwert der be- oder verarbeitenden Ware Miteigent\u00fcmer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherstellung der Anspr\u00fcche des Lieferers gem\u00e4\u00df Absatz 1 dient.<\/p><p>3. Bei Verarbeitung (Verbindung\/Vermischung) mit anderen, nicht dem Lieferer geh\u00f6renden Waren durch den Besteller, gelten die Bestimmungen der \u00a7\u00a7 947, 948 BGB mit der Folge,\u00a0dass der Miteigentumsanteil des Lieferers an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt.<\/p><p>4. Die Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen\u00a0Eigentumsvorbehalt gem\u00e4\u00df den Abs\u00e4tzen 1 bis 3 vereinbart. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere Verpf\u00e4ndung und Sicherheits\u00fcbereignung, ist der Besteller nicht berechtigt.<\/p><p>5. F\u00fcr den Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Anspr\u00fcche des Lieferers, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden\u00a0Forderungen und sonstigen Anspr\u00fcchen gegen seine Kunde mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferer alle Ausk\u00fcnfte zu geben und Unterlagen auszuh\u00e4ndigen, die zur Geltendmachung der Rechte des Lieferers gegen\u00fcber den Kunden des Bestellers erforderlich sind.<\/p><p>6. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller nach Verarbeitung gem\u00e4\u00df Absatz 2 und\/oder 3 zusammen mit anderen, dem Lieferer nicht geh\u00f6renden Waren weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gem\u00e4\u00df Absatz 5 nur in H\u00f6he des Rechnungswertes der Vorbehaltsware des Lieferers.<\/p><p>7. \u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr den Lieferer bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 10%, so ist der Lieferer auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Lieferers verpflichtet.\u00a0<\/p><p>8. Pf\u00e4ndungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind dem Lieferer unverz\u00fcglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu\u00a0Lasten des Bestellers, soweit sie nicht von Dritten getragen sind.<\/p><p>9. Falls der Lieferer nach Ma\u00dfgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zur\u00fccknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist er\u00a0berechtigt, die Ware freih\u00e4ndig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die R\u00fccknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erl\u00f6s, h\u00f6chstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Anspr\u00fcche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.<\/p><p><b><br \/>VII. Zusicherung und M\u00e4ngelhaftung <\/b><\/p><p>1. Ma\u00dfgebend f\u00fcr Qualit\u00e4t und Ausf\u00fchrung der Erzeugnisse sind die Ausfallmuster, welche dem Besteller auf Wunsch vom Lieferer zur Pr\u00fcfung vorgelegt werden. Die Zusicherung f\u00fcr\u00a0bestimmte Eigenschaften des Liefergegenstandes und f\u00fcr die Leistung von Formen bedarf der Schriftform in der Auftragsbest\u00e4tigung. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung. Die Zusicherung umfasst nicht das Mangelfolgeschaden-Risiko, sofern der Lieferer, seine leitenden Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig handeln. <b>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von geltend gegen\u00fcber Unternehmern (\u00a7 14 BGB) <\/b><\/p><p>2. Wenn der Lieferer den Besteller au\u00dferhalb seiner Vertragsleistung beraten hat, haftet er f\u00fcr\u00a0die Funktionsf\u00e4higkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei ausdr\u00fccklich\u00a0schriftlicher Zusicherung. Ma\u00dfgebend ist der Stand der Technik im Zeitpunkt der Auftragsannahme.<\/p><p>3. Eine Ausschussquote bis zu 3 % der vereinbarten Liefermenge gilt nicht als Mangel.<\/p><p>4. Bei Wareneingang trifft den Besteller im Hinblick auf Sachm\u00e4ngel zun\u00e4chst die gesetzliche Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheit des \u00a7 377 HGB.<\/p><p>5. Aus Sachm\u00e4ngeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeintr\u00e4chtigen, kann der Besteller keine weiteren Rechtsanspr\u00fcche herleiten. Abweichungen in der Beschaffenheit der Roh- und Hilfsstoffe k\u00f6nnen nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der Kunststoffindustrie f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt sind, und bei Druckarbeiten, soweit sie auf die durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. F\u00fcr Lichtechtheit, Ver\u00e4nderlichkeit der Farben wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen. Herstellbedingte Toleranzen, insbesondere bei Abweichung der Farben, sind nicht reklamationsf\u00e4hig. Die Gew\u00e4hrleistung ist f\u00fcr vom Besteller gelieferte Vorlagen und Filme grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.\u00a0<\/p><p>6. Stellen Gesetz, Verordnung oder Ausschreibung bestimmte Anforderungen an eine Verpackung, so muss der Besteller ausdr\u00fccklich darauf hinweisen.<\/p><p>7. Weist die Ware bei Gefahr\u00fcbergang einen Sachmangel auf, so sind wir zun\u00e4chst zur Nacherf\u00fcllung berechtigt. Die Nacherf\u00fcllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherf\u00fcllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen zu unseren Lasten soweit sich diese nicht dadurch erh\u00f6hen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, R\u00fccktritt oder Minderung zu verlangen.<\/p><p>8. M\u00e4ngelr\u00fcgen sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten M\u00e4ngeln verl\u00e4ngert sich diese Frist auf eine Woche nach\u00a0Feststellung. In beiden F\u00e4llen verj\u00e4hren, soweit nicht anders vereinbart, Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche drei Monate nach Wareneingang. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7 438 I Nr. 2 BGB, \u00a7 479 I BGB und \u00a7 634a I BGB l\u00e4ngere Fristen zwingend vorschreibt. Bevor die beanstandete Ware zur\u00fcckgesendet wird, muss unser Einverst\u00e4ndnis dazu eingeholt werden. F\u00fcr Sachm\u00e4ngel haften wir nur bei ausdr\u00fccklicher Garantie\u00fcbernahme, Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Ziffer 7. auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Andere oder weitergehende Anspr\u00fcche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.<\/p><p><b><br \/>VIII. Allgemeine Haftungsbeschr\u00e4nkungen <\/b><\/p><p>In den F\u00e4llen, in denen der Lieferer abweichend von den bestehenden Bedingungen auf\u00a0Grund, vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadensersatz verpflichtet\u00a0ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen Vorsatz\u00a0oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last gelegt werden kann.\u00a0<\/p><p><b><br \/>IX. Zahlungsbedingungen <\/b><\/p><p>1. S\u00e4mtliche Zahlungen sind in EURO ausschlie\u00dflich an den Lieferer frei Zahlstelle zu leisten.<\/p><p>2. Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis f\u00fcr Lieferungen oder sonstige Leistungen zahlbar mit 2% Skonto innerhalb 8 Tagen sowie ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach\u00a0Rechnungsdatum. Eine Skontogew\u00e4hrung hat den Ausgleich aller fr\u00fcher f\u00e4lligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. F\u00fcr eventuelle Zahlungen mit Wechsel wird kein Skonto gew\u00e4hrt. <b>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von geltend gegen\u00fcber Unternehmern (\u00a7 14 BGB) <\/b><\/p><p>3. Auch die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis oder die Gegenanspr\u00fcche sind unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt.\u00a0<\/p><p>4. Bei \u00dcberschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in H\u00f6he von 2% \u00fcber dem jeweiligen Basiszins berechnet, sofern der Lieferer nicht h\u00f6here Sollzinsen nachweist.\u00a0Befindet sich der Besteller mit einer ausstehenden Zahlungsverpflichtung mit uns in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung sofort f\u00e4llig.<\/p><p>5. Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel bleibt vorbehalten. Schecks und Wechsel werden nur erf\u00fcllungshalber angenommen, s\u00e4mtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten\u00a0des Bestellers.<\/p><p>6. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umst\u00e4nde, welche erste Zweifel an der Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers begr\u00fcnden, haben die sofortige F\u00e4lligkeit aller Forderungen\u00a0des Lieferers zur Folge. Dar\u00fcber hinaus ist der Lieferer berechtigt, f\u00fcr noch offen stehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterver\u00e4u\u00dferung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Bestellers zur\u00fcckzuholen.<\/p><p><b><br \/>X. Formen (Werkzeuge) <\/b><\/p><p>1. Der Preis f\u00fcr Formen enth\u00e4lt auch die Kosten f\u00fcr einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten f\u00fcr Pr\u00fcf- und Bearbeitungsvorrichtungen, sowie f\u00fcr vom Besteller veranlasste\u00a0\u00c4nderungen. Kosten f\u00fcr weitere Bemusterungen, die der Lieferer zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten.<\/p><p>2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer aus patentrechtlichen Gr\u00fcnden Eigent\u00fcmer der f\u00fcr den Besteller durch den Lieferer selbst oder einen von ihm beauftragten\u00a0Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur f\u00fcr Auftr\u00e4ge des Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen nachkommt.<\/p><p>3. Bei bestellereigenen Formen und\/oder vom Besteller leihweise zur Verf\u00fcgung gestellten Formen beschr\u00e4nkt sich die Haftung des Lieferers bez\u00fcglich Aufbewahrung und Pflege auf die\u00a0Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Kosten f\u00fcr die Wartung und Versicherung tr\u00e4gt der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers erl\u00f6schen, wenn nach Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, steht dem Lieferer in jedem Fall ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an den Formen zu.<\/p><p>4. In Abweichung von der Stanz- und Druckvorlage notwendig gewordene Ab\u00e4nderungen werden nach der daf\u00fcr aufgewandten Arbeitszeit berechnet. Dasselbe gilt f\u00fcr Korrekturen als Folge der Unleserlichkeit und f\u00fcr sonstige, insbesondere Graphikkorrekturen.<\/p><p>5. Von uns oder in unserem Auftrag hergestellte Werkzeuge, Lithographien, Filme, Druck- und Pr\u00e4geformen, Muster, Skizzen usw. bleiben unser Eigentum und wir behalten uns Urheberrechte vor, auch wenn die Herstellungskosten ganz oder teilweise dem Besteller in Rechnung gestellt werden. Sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf ausdr\u00fccklich unserer schriftlichen Genehmigung. Eine Aufbewahrungspflicht f\u00fcr fremde Druckunterlagen und andere kundenspezifische Gegenst\u00e4nde besteht nur f\u00fcr 24 Monate ab der letzten mit diesen Gegenst\u00e4nden hergestellten Lieferungen. Werkzeug, Lithographien und Filme werden von uns nach Ablauf von 24 Monaten, sp\u00e4testens jedoch 5 Jahre nach der letzten mit Ihnen hergestellten Lieferung, f\u00fcr den Kunden kostenfrei vernichtet und fachgerecht entsorgt. Eine Herausgabe von Werkzeugen an den Kunden ist ausgeschlossen.<\/p><p><b><br \/><\/b><b>XI. Materialbestellungen <\/b><\/p><p>1. Werden Materialien vom Besteller geliefert, so sind sie auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 10% rechtzeitig und in einwandfreier\u00a0Beschaffenheit anzuliefern.<\/p><p>2. Das vom Besteller gestellte Material muss frei Haus geliefert werden.<\/p><p>3. Bei gr\u00f6\u00dferen Mengen sind uns die durch die Lagerung entstehenden Kosten zu erstatten.<\/p><p>4. F\u00fcr Materialien die dem Lieferer nicht bekannt sind und die nicht zum Verarbeitungsbereich des Lieferers geh\u00f6ren, wird keine Garantie einer einwandfreien Verarbeitung gegeben.\u00a0<\/p><p>5. Bei Nichterf\u00fcllung dieser Voraussetzungen verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Au\u00dfer in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt tr\u00e4gt der Besteller die entstehenden Mehrkosten auch f\u00fcr\u00a0Fertigungsberechnungen.<\/p><p><b><br \/>XII. Schutzrechte <\/b><\/p><p>1. Hat der Lieferer nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Zeilen des Bestellers zu liefern, so steht dieser daf\u00fcr ein, dass Schutzrechte\u00a0Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Lieferer wird den Besteller auf ihm bekannte Rechte hinweisen. Der Besteller hat den Lieferer von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Wird diesem die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm geh\u00f6riges Schutzrecht untersagt, so ist der Lieferer \u2013 ohne Pr\u00fcfung der Rechtslage \u2013 berechtigt, die Arbeiten einzustellen.<\/p><p>2. Dem Lieferer \u00fcberlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag gef\u00fchrt haben, werden auf Wunsch zur\u00fcckgesandt, sonst ist er berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des\u00a0Angebotes zu vernichten.<\/p><p>3. Dem Lieferer stehen Urheber- ggf. gewerbliche Schutzrechte an den von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entw\u00fcrfen und\u00a0Zeichnungen zu.<\/p><p><b><br \/>XIII. <\/b><b>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand <\/b><\/p><p>1. Erf\u00fcllungsort ist der Ort des Lieferwerkes.<\/p><p>2. Gerichtsstand ist nach Wahl des Lieferers dessen Firmensitz oder der Sitz des Bestellers, auch f\u00fcr Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.\u00a0<\/p><p>3. Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.\u00a0<\/p><\/div>\n\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB\u00b4s Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von Sch\u00e4fers Sicht &amp; Blisterpack GmbH &amp; Co. KG geltend gegen\u00fcber Unternehmern (\u00a7 14 BGB)\u00a0 Stand 02\/2016\u00a0 I. Anwendungen\u00a0 1. 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